Kampfmittelfund in der Stadt Forst (Lausitz) - Ortsteil Groß Bademeusel

Im Forster Ortsteil Groß Bademeusel im Bereich der Groß Bademeuseler Neißestraße wurden am gestrigen Vormittag bei Arbeiten an einem Grundstück Kampfmittel aus dem 2. Weltkrieg gefunden. Ein Abtransport einzelner Objekte ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Deshalb ist für den

heutigen Donnerstag, den 21.11.2024 gegen 14:00 Uhr

eine Sprengung vor Ort vorgesehen.

Dazu ist eine Teilevakuierung von Einwohnern im Umkreis von 300 Metern notwendig. Alle Haushalte, die von der Evakuierung betroffen sind, werden am 21.11.2024 bis 13:00 Uhr evakuiert. Für die Unterbringung der von der Teilevakuierung betroffenen Personen steht ab 12:00 Uhr die Turnhalle in Groß Bademeusel in der Groß Bademeuseler Straße 56 zur Verfügung.

Die im Sperrkreis befindlichen Zufahrtsstraßen (Autobahnabfahrt, Landstraße, Radwege, Waldwege) sind ab 13:00 Uhr gesperrt. Den Anordnungen der an den Absperrungen vor Ort befindlichen Posten sind unbedingt Folge zu leisten. In der Zeit von 13:00 bis 14:30 Uhr muss aus Sicherheitsgründen in den Ortsteilen Groß Bademeusel und Klein Bademeusel der Strom abgeschaltet werden.

Die Sprengung ist für 14:00 Uhr vorgesehen.

Die Beendigung der Maßnahme wird im Ortsteil Groß Bademeusel durch eine Lautsprecherdurchsage der Freiwilligen Feuerwehr verkündet. Im Anschluss daran ist der Sperrkreis aufgehoben und die Maßnahme ist beendet.

Die Stadt Forst (Lausitz) ist bis zur Beendigung der Maßnahme in ständiger Abstimmung mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst sowie allen zuständigen Behörden und koordiniert und leitet alle notwendigen Maßnahmen ein.

Bei Fragen dazu wählen Sie bitte die Rufnummer 03562 989-150.

Soziale Leistungen Zuzug

Wohngeld als Miet- und Lastenzuschuss

Allgemeine Information

Das Servicebüro Wohngeld, eine Unterstützung für Forsterinnen und Forster bei der Antragstellung zum neuen "Wohngeld Plus" befindet sich in der

  • Cottbuser Straße 35c, direkt im Erdgeschoss

und ist barrierefrei erreichbar. Parkplätze stehen in der Umgebung zur Verfügung.


Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum geleistet.

Wohngeld wird grundsätzlich als Mietzuschuss für die Mieter von Wohnraum oder für Heimbewohner sowie als Lastenzuschuss für Eigentümer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen gewährt.

Die Wohngeldberechnung richtet sich nach Anzahl:

  • der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
  • der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung und
  • dem zu berücksichtigendem Gesamteinkommen.

Zu beachten ist, dass Empfängerinnen und Empfänger bestimmter Sozialleistungen vom Wohngeld ausgeschlossen sind, wenn in diesen Leistungen bereits Wohnkosten berücksichtigt sind.
Hierzu zählen zum Beispiel:

    • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld) und
  • der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)

Fristen:
Wohngeld wird bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzung vom Beginn des Monats an gewährt, in welchem der Antrag bei der zuständigen Stelle (Stadt Forst (Lausitz)) eingegangen ist. Mit einem formlosen Antrag kann die Fristwahrung gewährt werden.

Bildungs- und Teilhabepaket:
Seit dem 01.01.2011 können Wohngeldempfänger zusätzlich Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für ihre Kinder im Alter von 0-25 Jahren auf Antrag in Anspruch nehmen. Die Leistungen werden überwiegend als Sach- bzw. Dienstleistungen gewährt und können beim Jobcenter des Landkreises Spree-Neiße beantragt werden.

Unterlagen

Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Die jeweiligen Antragsformulare (Miet- oder Lastenzuschuss, Antrag für Heimbewohner sowie die jeweiligen Zusatzblätter) erhalten Sie bei der Stadt Forst (Lausitz) bzw. im PDF Format hier auf dieser Seite.

Unter dem Punkt „Formulare“ finden Sie auch eine Auflistung der Unterlagen, die dem Antrag beizufügen sind.


Bitte beachten Sie!

Für die Antragstellung und Beratung ist ab 2. Januar 2023 ausschließlich das neue Servicebüro Wohngeld in der Cottbuser Straße 35c zu nutzen.

Kosten

Es werden keine Gebühren erhoben.


Wohngeld online beantragen

Erstantrag Wohngeld Mietzuschuss

Erstantrag Wohngeld Lastenzuschuss

Weiterleistungsantrag Mietzuschuss

Weiterleistungsantrag Lastenzuschuss

Erhöhungsantrag Mietzuschuss

Erhöhungsantrag Lastenzuschuss

Änderungsmitteilung Mietzuschuss

Änderungsmitteilung Lastenzuschuss

Formulare:

Ansprechpartner / Ansprechpartnerin

Frau K. Zutz

Telefon
03562 989-326
Fax
03562 7460
E-Mail
wohngeld@forst-lausitz.de
Zimmer
111

Isabell Fox

Telefon
03562 989-320
Fax
03562 7460
E-Mail
wohngeld@forst-lausitz.de
Zimmer
109

Pascal Scheider

Telefon
03562 989-325
Fax
03562 7460
E-Mail
wohngeld@forst-lausitz.de
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Maria-Helene Budeus

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03562 989-324
Fax
03562 7460
E-Mail
wohngeld@forst-lausitz.de
Zimmer
109

Brit Krusch

Telefon
03562 989-555
Fax
03562 7460
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wohngeld@forst-lausitz.de
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Cottbuser Straße 35 C

Emily Schlabe

Telefon
03562 989-326
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03562 7460
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